Mergers & Acquisitions: Unsere Konditionen

Transparente Konditionen geben Ihnen Sicherheit

Arbeit auf Provisionsbasis

Im Falle des Verkaufs von Unternehmen, von Beteiligungen, bei Kooperationen oder der Gründung von Joint Ventures arbeiten wir in der Regel auf Basis einer Provision, die in den meisten Fällen vom Käufer zu zahlen ist. Der Auftraggeber zahlt nur dann ein Grundhonorar, wenn während des Beauftragungszeitraums keine Verbindung zustande kommt.

Bemessungsgrundlage für die Provision ist der wirtschaftliche Vertragswert. Er ergibt sich aus dem Kaufpreis oder bei Fehlen eines solchen aus dem der wirtschaftlichen Bedeutung entsprechenden Vertragswert.


Arbeit auf Honorarbasis

In Sonderfällen kann es sein, dass wir für einen Auftraggeber auf Honorarbasis tätig werden. Bei diesen Fällen handelt es sich in der Regel um Scouting oder die rein organisatorische Abwicklung eines Verkaufs.


Konditionen

Die Beauftragung erfolgt für einen zu vereinbarenden Zeitraum exklusiv. Kommt während dieser Zeit ein Vertrag zustande, wird eine Provision fällig, die gewöhnlich der Käufer bzw. das in das Projekt eintretende Unternehmen trägt.


Individuelles Angebot

Fragen Sie uns. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein auf Ihre Situation zutreffendes Angebot! Email